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Aktenzeichen C 308/40 (3 StS 30/40)

Datum 06.02.1941

Leitsatz Gegen einen gerichtlichen Einstellungsbeschluß, der nach dem § 153 Abs. 3 StPO. mit Zustimmung der StA. ergangen ist, ist die Nichtigkeitsbeschwerde (§§ 37, 34 VO. v. 21. Februar 1940 RGBl. I S. 405) unzulässig, wenn sie darauf gestützt wird, das Gericht habe das Vorliegen eines Verbrechenstatbestandes nicht geprüft.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F8220121

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