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Aktenzeichen C 236/40 (1 StS 12/40)

Datum 21.01.1941

Leitsatz Ob das durch Nichtigkeitsbeschwerde angefochtene Urteil ungerecht ist, hat stets das RG. selbst zu entscheiden; es darf nicht die Entscheidung darüber dem künftigen Ermessen des Tatrichters überlassen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F8200114

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