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Aktenzeichen 3 D 633/40

Datum 10.02.1941

Leitsatz Beihilfe zum Vergehen gegen den § 156 StGB. kann begehen, wer einem Prüfling, der vor der zuständigen Prüfungsbehörde an Eides Statt zu versichern hat, die Prüfungsarbeit selbständig angefertigt zu haben, bei der Anfertigung der Arbeit in einer Weise hilft, die deren Selbständigkeit ausschließt, und dabei weiß und will, daß der Prüfling die Versicherung demnächst der Wahrheit zuwider abgeben wird.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F81F0112

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