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Aktenzeichen 3 D 490/40
Datum 06.01.1941
Leitsatz Der Versuch einer Straftat mit untauglichen Mitteln oder an einem untauglichen Gegenstand ist auch nach dem österreichischen (tschechischen) Rechte strafbar.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F8180092
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