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Aktenzeichen 4 D 274/40

Datum 03.01.1941

Leitsatz Ein Händler, der im Einverständnis mit dem Beamten des Ernährungsamtes eine ihm nicht zukommende Bezugsbescheinigung in der Absicht entgegennimmt, sie zu verwenden, begeht eine strafbare Zuwiderhandlung gegen die VO. über die öffentliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Erzeugnisse v. 27. August 1939.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F8160086

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