zurück

Aktenzeichen 3 D 236/40

Datum 19.12.1940

Leitsatz 1. Die Treupflicht, die in dem Anstellungsvertrage begründet ist, verbietet dem Angestellten nicht, während der Dauer des Anstellungsverhältnisses ein Wettbewerbsunternehmen vorzubereiten, das er nach Beendigung seines Anstellungsverhältnisses betreiben will. 2. Eine Vertragsbestimmung, die dem Angestellten gegen eine vereinbarte Entschädigung für die Zeit nach der Beendigung des Anstellungsverhältnisses gewisse Wettbewerbshandlungen verbietet, begründet kein Treuverhältnis.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F8150075

Download PDF

zurück