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Aktenzeichen 4 D 656/40

Datum 17.12.1940

Leitsatz Wer flüchtige volksdeutsche Kinder, die durch die Kriegsverhältnisse von ihren Eltern getrennt worden sind, der Obhut einer deutschen Fürsorgeeinrichtung, der sie die Polizei anvertraut hat, entzieht, ist entsprechend dem § 235 StGB. strafbar.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F8130065

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