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Aktenzeichen 2 D 537/40

Datum 09.12.1940

Leitsatz Der § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB. ist entsprechend anwendbar, wenn der Dieb ein Behältnis, das er aus einem Gebäude weggenommen hat, in unmittelbarem Anschluß an die Wegnahme außerhalb des Gebäudes und des dazu gehörenden umschlossenen Raumes erbricht.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F80C0043

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