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Aktenzeichen 1 D 38/40
Datum 06.12.1940
Leitsatz Der Richter darf auch dann nicht von dem gesetzlichen Strafrahmen abweichen, wenn ihm die angedrohte Mindeststrafe zu hoch erscheint.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F80B0042
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