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Aktenzeichen 2 D 444/40
Datum 05.12.1940
Leitsatz Der Partei des bürgerlichen Rechtsstreites als Teilnehmer an dem Meineid eines Zeugen kann die Strafmilderung des § 157 Abs. 1 Nr. 1 StGB. -- auch unter Berücksichtigung der Wahrheitspflicht (§ 138 ZPO.) -- nicht zugute kommen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F80A0037
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