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Aktenzeichen 2 D 521/40
Datum 28.11.1940
Leitsatz 1. Dieselben Rohstoffe oder Erzeugnisse können mehrmals beiseite geschafft werden. 2. Wer eine schon vom Vortäter beiseite geschaffte Ware unter neuem Verstoße gegen den § 1 Abs. 1 KriegswirtschaftsVO. an sich bringt, erfüllt damit allein nicht auch den Tatbestand der Hehlerei. 3. "Böswillig" i. S. des § 1 Abs. 1 KriegwirtschaftsVO. ist nicht gleichbedeutend mit "vorsätzlich".
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F8060025
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