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Aktenzeichen 1 D 498/40

Datum 19.11.1940

Leitsatz Ein Arbeiter, der mangels einer besonderen persönlichen Eigenschaft an einer bestimmten Arbeitsstelle nicht beschäftigt werden darf, kann einen Betrug dadurch begehen, daß er unter Verheimlichen des Mangels seine Beschäftigung in der Arbeitsstelle herbeiführt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F8020008

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