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Aktenzeichen 6 D 436/40

Datum 22.11.1940

Leitsatz Unter "Arrest" ist im § 1 Abs. 1 Nr. 2 und im § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Gnadenerlasses des Führers und Reichskanzlers für die Wehrmacht v. 1. September 1939 (RGBl. I S. 1549) nur der Arrest des MStGB., nicht auch der Arrest des ÖstStG. zu verstehen. Dieser -- und zwar sowohl der einfache als auch der strenge Arrest -- ist dem Gefängnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 und § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Gnadenerlasses) gleichzustellen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F77D0378

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