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Aktenzeichen 4 D 604/40
Datum 19.11.1940
Leitsatz Hat der Täter mehrere Straftaten begangen, die zueinander im Verhältnisse der Tateinheit stehen würden, die aber beide nach den Umständen den Tatbestand des § 4 VO. geg. Volksschädlinge erfüllen, so liegen zwei in Tateinheit begangene Verbrechen gegen diesen § 4 vor.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F77C0377
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