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Aktenzeichen 2 D 466/40

Datum 28.10.1940

Leitsatz Wird ein Geschäftsmann durch Täuschung veranlaßt, die Firmen bekannt zu geben, von denen er bestimmte Waren bezieht, so bedeutet das nicht ohne weiteres für ihn einen Vermögensschaden und für den, der die Kenntnis erlangt, einen Vermögensvorteil.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F76B0316

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