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Aktenzeichen 3 D 327/40

Datum 25.07.1940

Leitsatz 1. Werden durch die Verdunkelung nur solche Maßnahmen des Täters erleichtert, die der tatbestandsmäßigen Handlung der Grundstraftat nachfolgen, so gehört zum inneren Tatbestande des Verbrechens gegen den § 2 VO. geg. Volksschädlinge v. 5. September 1939, daß sich der Täter dieses Umstandes spätestens während der Ausführung der Tat bewußt wird und sie gleichwohl ausführt. 2. Nimmt der Täter die Handlung, die den Versuch der Grundstraftat enthält, nicht unter Ausnutzung der Verdunkelung vor und kann er auch nicht, wie er beabsichtigt hatte, die Flucht in die Dunkelheit ergreifen, weil er vorher festgenommen wird, so liegt nur ein Versuch des Verbrechens gegen den § 2 VolksschädlingsVO. vor.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F7510246

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