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Aktenzeichen 1 D 376/40
Datum 18.06.1940
Leitsatz Geschlechtsverkehr einer zweiundvierzigjährigen Frau mit einem noch nicht sechzehn Jahre alten Burschen kann als Beleidigung des Jugendlichen strafbar sein, auch wenn der Jugendliche die Gelegenheit zu dem Verkehr gesucht hat.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F7490224
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