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Aktenzeichen 2 D 107/40

Datum 01.04.1940

Leitsatz 1. Sollen Beweisanträge wegen der Absicht der Prozeßverschleppung abgelehnt werden, so muß die Ablehnung auch nach der VereinfachungsVO. v. 1. September 1939 (RGBl. I S. 1658) in derselben Weise wie vorher begründet werden. 2. Verletzung der Aufklärungspflicht bei der Ablehnung von "Alibi"-beweisen auf Grund des § 24 VereinfVO.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F72F0153

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