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Aktenzeichen 4 D 151/40
Datum 02.04.1940
Leitsatz Die Revision ist zulässig, wenn das Landgericht auf Berufung der Staatsanwaltschaft hin ein Urteil des Amtsrichters aufhebt, weil dieser seine sachliche Zuständigkeit überschritten hat, und in der Sache selbst erkennt.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F72C0139
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