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Aktenzeichen 2 D 35/40

Datum 04.04.1940

Leitsatz Der Preußische Notar war vor dem Inkrafttreten der Reichsnotarordnung i. S. des § 156 StGB. nicht zuständig, in einem Auseinandersetzungsverfahren zwischen einer Alleinerbin und den Pflichtteilsberechtigten eine eidesstattliche Versicherung über den Bestand des Nachlasses entgegen zu nehmen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F7280125

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