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Aktenzeichen 1 D 60/40

Datum 01.03.1940

Leitsatz Der tarifmäßig angestellte Buchhalter und Kassenverwalter eines staatlichen Landgutes ist im strafrechtlichen Sinne Beamter, wenn ihn die verwaltungsrechtlich zuständige Stelle angestellt hat.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F7230105

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