zurück
Aktenzeichen 2 D 798/39
Datum 15.01.1934
Leitsatz Eine Beihilfe zum Zeugenmeineide kann darin liegen, daß ein Beteiligter, der der Vernehmung des Zeugen beiwohnt, auf Befragen dessen falsche Aussage bekräftigt und sodann auch noch während der folgenden Eidesbelehrung und Vereidigung des Zeugen schweigt, statt diese nun durch ein offenes Bekenntnis der Wahrheit zu verhindern.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F70D0038
zurück