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Aktenzeichen 2 D 844/39

Datum 08.01.1940

Leitsatz Auch der beauftragte Richter hat bei der Vernehmung von Zeugen den § 69 StPO. zu beachten.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F70B0035

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