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Aktenzeichen 3 D 835/39

Datum 07.12.1939

Leitsatz Täter der Abtreibung nach dem § 218 Abs. 2 StGB. kann auch sein, wer sich darauf beschränkt, einer Schwangeren ein Abtreibungsmittel oder -werkzeug zu verschaffen, das diese dann selbst anwendet. In Tateinheit mit diesem Vergehen gegen den Abs. 2 kann sich der Täter der Beihilfe (oder der Anstiftung) zu dem Vergehen gegen den Abs. 1 schuldig machen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F7080021

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