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Aktenzeichen 1 D 591/39
Datum 27.12.1939
Leitsatz Vorstandsmitglieder einer nach dem UmwandlungsG. v. 5. Juli 1934 umgewandelten Aktiengesellschaft können strafrechtlich für Bankerotthandlungen verantwortlich sein, die vor der Umwandlung liegen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F7070018
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