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Aktenzeichen 6 D 679/39

Datum 22.12.1939

Leitsatz Hat der Täter verschiedene Verbrechen teils vor und teils nach der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres begangen, so ist für die Frage, ob auf Kerker- oder auf Arreststrafe (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 ÖstIGG.) zu erkennen ist, maßgebend, gegen welches der verschiedenen Verbrechen im besonderen Teile des Strafgesetzes die strengere Strafe angedroht ist (§ 34 ÖstStG.).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F68A0402

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