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Aktenzeichen 3 D 832/39
Datum 07.12.1939
Leitsatz Ansprüche, die nicht abtretbar sind, fallen nicht unter die Anbietungspflicht nach dem § 35 DevG. 1935 i. Verb. mit dem § 1 der ersten DurchfVO.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6870397
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