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Aktenzeichen 2 D 645/39
Datum 07.12.1939
Leitsatz Des Betruges kann sich schuldig machen, wer die Wohlfahrtsfürsorge in Anspruch nimmt, obwohl er durch Betrug eines anderen ein Darlehn erlangt hat, das er für seinen Lebensunterhalt verwendet.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6860393
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