zurück

Aktenzeichen 2 D 645/39

Datum 07.12.1939

Leitsatz Des Betruges kann sich schuldig machen, wer die Wohlfahrtsfürsorge in Anspruch nimmt, obwohl er durch Betrug eines anderen ein Darlehn erlangt hat, das er für seinen Lebensunterhalt verwendet.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6860393

Download PDF

zurück