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Aktenzeichen 5 D 41/39
Datum 07.12.1939
Leitsatz Nach dem § 10 Abs. 1 Nr. 1 OpG. ist auch zu bestrafen, wer Stoffe oder Zubereitungen der im § 1 a. a. O. bezeichneten Art auf Grund einer ärztlichen Verschreibung erwirbt, von der er weiß, daß sie nicht ärztlich begründet ist.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6850392
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