zurück
Aktenzeichen 2 D 494/39
Datum 04.12.1939
Leitsatz Des versuchten Betruges kann sich schuldig machen, wer durch irreführende Auskünfte bei einer Ausschreibung den Zuschlag zu erreichen und hierdurch anderen Beteiligten die sichere Anwartschaft auf den Zuschlag zu entziehen sucht.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6810382
zurück