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Aktenzeichen 4 D 743/39

Datum 03.11.1939

Leitsatz Bestrafungen, die der Täter in den sudetendeutschen Gebieten und im Gebiete des Protektorates Böhmen und Mähren in der Zeit vor der Eingliederung erlitten hat, begründen nach den §§ 244, 264 StGB. den Rückfall.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6800379

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