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Aktenzeichen 2 D 556/39

Datum 26.10.1939

Leitsatz Personen, die auf Grund des Jugendwohlfahrtsgesetzes oder des § 13 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge v. 4. Dezember 1924 (RGBl. I S. 765) in Anstaltspflege oder in einem Arbeitshaus untergebracht werden, sind nicht "Gefangene" i. S. der §§ 120--122 StGB.; sie stehen diesen auch nicht gleich.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6750347

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