zurück

Aktenzeichen 2 D 611/39

Datum 16.10.1939

Leitsatz Eine Untersuchung ist i. S. der §§ 158, 163 Abs. 2 StGB. auch dann "eingeleitet", wenn im bürgerlichen Streitverfahren das Gericht gemäß dem § 183 GVG. verfügt, einen des Meineides Verdächtigen vorläufig festzunehmen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6710335

Download PDF

zurück