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Aktenzeichen 3 D 783/39

Datum 19.10.1939

Leitsatz Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit eines Zeugen rechtfertigen es nur dann, gemäß dem § 61 Nr. 2 StPO. von seiner Vereidigung abzusehen, wenn sie sich unmittelbar aus der Tatsache ergeben, daß er durch die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat verletzt ist. Die Gefahr, daß der Zeuge aus anderen Beweggründen von der Wahrheit abweicht, genügt dazu nicht.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6700334

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