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Aktenzeichen 1 D 676/39

Datum 10.10.1939

Leitsatz Ob in einem vorhergehenden Strafverfahren gegen den Begünstigten die Vortat gleichzeitig mit Wirkung gegen den Begünstiger (§ 257 StGB.) rechtskräftig festgestellt wird, hängt davon ab, ob die -- persönliche -- Begünstigung den Begünstigten einer noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfolgung oder nach einer rechtskräftigen Verurteilung der Strafvollstreckung entziehen sollte.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F66F0331

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