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Aktenzeichen 3 D 384/39

Datum 28.08.1939

Leitsatz 1. Soweit der § 32 Abs. 2 StrVerkO. gilt, geht er der allgemeinen Regelung im § 24 StrVerkO. vor. 2. "Auf der Straße belassen", wird ein Fuhrwerk auch dann, wenn es nur für kürzere Zeit auf der Straße verbleiben soll. Daß es unbeaufsichtigt bleibt, gehört nicht zum Begriffe.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6620301

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