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Aktenzeichen 5 D 433/39
Datum 03.08.1939
Leitsatz Bei Biersteuerhinterziehung sind auch die Fässer und sonstigen Umhüllungen einzuziehen, in denen sich das Bier befindet, und zwar auch dann, wenn sie dem Täter oder Teilnehmer nicht gehören. Beim Wertersatz ist auch der Wert dieser Umhüllungen zu berücksichtigen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F65E0289
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