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Aktenzeichen 3 D 493/39
Datum 27.07.1939
Leitsatz Ein Zivilangestellter eines Truppenteils, der mit der büromäßigen Behandlung der für die Truppenangehörigen eingehenden Postsachen beauftragt ist, ist Beamter im strafrechtlichen Sinne.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F65B0282
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