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Aktenzeichen 3 D 493/39

Datum 27.07.1939

Leitsatz Ein Zivilangestellter eines Truppenteils, der mit der büromäßigen Behandlung der für die Truppenangehörigen eingehenden Postsachen beauftragt ist, ist Beamter im strafrechtlichen Sinne.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F65B0282

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