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Aktenzeichen 2 D 155/39

Datum 27.07.1939

Leitsatz Auch wenn die Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 und 3 StrVerkO vorliegen, hat der bevorrechtigte Fahrer die Vorsicht zu beachten, die nötig ist, um Gefahren für Leben und Gesundheit anderer Menschen zu vermeiden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F65A0280

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