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Aktenzeichen 3 D 472/39

Datum 13.07.1939

Leitsatz Erschleicht jemand eine Anstellung auf Privatdienstvertrag, die eine besondere Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit voraussetzt, ohne diese Eigenschaften zu besitzen, so liegt eine Vermögensschädigung des Arbeitgebers nur dann vor, wenn die Bezahlung gerade mit Rücksicht darauf besonders hoch festgesetzt worden ist, daß es sich um eine Vertrauensstellung handelt. Die Grundsätze, die das RG. in RGSt. Bd. 65 S. 281 für Beamte aufstellt, gelten nicht ohne weiteres für Angestellte.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6550268

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