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Aktenzeichen 3 D 293/39
Datum 13.07.1939
Leitsatz Auch ein Zeuge, der wegen Meineides verurteilt und für dauernd eidesunfähig erklärt worden ist, ist zu vereidigen, solange das Urteil noch nicht rechtskräftig geworden ist.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6510255
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