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Aktenzeichen 4 D 203/39

Datum 21.04.1939

Leitsatz Ein vorsätzliches Vergehen gegen den § 330 a StGB. kann kennzeichnende Tat i. S. des § 20 a StGB. sein und daher auch die Grundlage für die Anordnung der Sicherungsverwahrung bilden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6390177

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