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Aktenzeichen 4 D 870/38

Datum 14.02.1939

Leitsatz Zum Begriffe der unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit i. S. des Art. 5 vierte AusfVO. v. 18. Juli 1935 zu dem G. z. Verhütung erbkranken Nachwuchses (RGBl. I S. 1035). Die bloße Weigerung des Gefährdeten, die Operation zu einem späteren Termine vornehmen zu lassen, in dem die unmittelbare Gefahr bestehen würde, genügt dazu nicht.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6350161

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