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Aktenzeichen 2 D 650/38

Datum 04.06.1939

Leitsatz Ein Rechtsanwalt, der mit seinem Auftraggeber die Begehung von Devisenvergehen verabredet hat, kann sich dadurch der Untreue schuldig machen, daß er über das Vermögen, das ihm sein Auftraggeber zu der devisenrechtlich verbotenen Übermittlung in das Ausland anvertraut hatte, für eigene oder fremde Zwecke verfügt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6340157

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