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Aktenzeichen 4 D 7/39

Datum 03.03.1939

Leitsatz Die Verletzung der Anbietungspflicht (§ 42 Abs. 1 Nr. 6 DevG. 1935 i. Verb. m. dem Art. I § 1 DurchfVO. 1935) und das verbotswidrige Verfügen über die anzubietenden Werte (§ 42 Abs. 1 Nr. 3 i. Verb. m. dem § 9 Abs. 2 DevG. 1935) -- einerlei ob es während des Laufes oder nach Ablauf der Anbietungsfrist geschieht -- stehen zueinander im Verhältnisse der Tateinheit.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F62B0129

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