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Aktenzeichen 2 D 902/38

Datum 23.03.1939

Leitsatz Rechtsbeistände und Prozeßagenten gehören auch nach dem Erlasse des Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung v. 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1478) nicht zu den Rechtsbeiständen im Sinne des § 352 StGB. Dieser ist auch nicht entsprechend anwendbar.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6290126

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