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Aktenzeichen 1 D 100/39
Datum 28.02.1939
Leitsatz Im Sinne des § 4 HeimtückeG. handelt "seines Vorteils wegen" auch, wer keinen sachlichen Vorteil erstrebt; es genügt das Erstreben eines gedanklichen Vorteils.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6240111
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