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Aktenzeichen 4 D 68/39

Datum 07.02.1939

Leitsatz 1. Bei der Auswahl zwischen mehreren gesetzlich zulässigen Maßregeln der Sicherung und Besserung sind in erster Linie die Schutzbelange der Allgemeinheit maßgebend, und zwar sowohl unter dem Gesichtspunkte der ausreichenden Sicherung der Öffentlichkeit, als auch der besten Eignung der Maßregel. 2. Sind Entmannung und mit einer Verwahrung verbundene Sicherungsmaßregeln gleichzeitig zulässig, so darf die Entmannung nur dann allein angeordnet werden, wenn Gewähr dafür besteht, daß sie während der Strafhaft ausreichend wirksam werden wird.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F6200101

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