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Aktenzeichen 4 D 924/38

Datum 10.01.1939

Leitsatz Ein Mischling gehört i. S. des § 5 Abs. 2 a der ersten AusfVO. z. RBürgG. der jüdischen Religionsgemeinschaft an, wenn mit seiner Kenntnis und mindestens Duldung bestimmte Tatsachen bestehen, in denen die Verbindung mit der jüdischen Religionsgemeinschaft in irgendeiner Beziehung äußerlich hervortritt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F61E0098

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