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Aktenzeichen 2 D 817/38
Datum 02.02.1939
Leitsatz 1. Rassenschande nach den §§ 2, 5 Abs. 2 BlutSchG. kann auch begangen werden, ohne daß es zu einer körperlichen Berührung zwischen den Beteiligten kommt. 2. Zur Frage der Vollendung bei dem Verbrechen der Rassenschande.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F61D0094
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